13. Altersrente

An der Volksabstimmung vom 3. März 2024 wurde die Initiative "Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)" von Volk und Ständen angenommen.

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Liste Gutachterstellen per 01.03.2024

Die Publikation erfolgt gemäss Artikel 57 Absatz 1 Buchstabe n IVG i.V.m. Art. 41b Absatz 1 Buchstabe a IVV.

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Neu ab 01.01.2024: Verzicht auf Freibetrag ab Referenzalter*

Bisher wurden nur auf dem den Freibetrag von CHF 16'800 pro Jahr oder CHF 1'400 pro Monat übersteigenden Lohnanteil AHV-Beiträge bezahlt

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Stabilisierung der AHV (AHV Reform 21): Was ändert ?

Die neuen Bestimmungen werden ab dem 1. Januar 2024 schrittweise eingeführt. Hier die wichtigsten Änderungen für Versicherte.

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