Neu ab 01.01.2024: Verzicht auf Freibetrag ab Referenzalter*

Bisher wurden nur auf dem den Freibetrag von CHF 16'800 pro Jahr oder CHF 1'400 pro Monat übersteigenden Lohnanteil AHV-Beiträge bezahlt

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Stabilisierung der AHV (AHV Reform 21): Was ändert ?

Die neuen Bestimmungen werden ab dem 1. Januar 2024 schrittweise eingeführt. Hier die wichtigsten Änderungen für Versicherte.

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75 Jahre AHV Ausgleichskasse

Im 2023 feiern wir 75 Jahre AHV. Gleichzeitig mit dieser Einführung errichteten die Kantone Ausgleichs- kassen, sodass auch die kantonale Ausgleichskasse AI 75 Jahre ihres Bestehens feiern kann. Unserer "alten Dame" haben wir versucht mit der Aufarbeitung ihrer Geschichte in Form einer Jubiläumsbroschüre Tribut zu zollen.

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Jahresbericht 2022 online verfügbar

Unser neuester Jahresbericht ist online verfügbar unter Jahresbericht_2022.pdf