25. Mai 2025

Unser Schalter ist bis zum 30. Mai geschlossen

In dringenden Fällen Bitten wir Sie uns telefonisch,
zu den ordentlichen Bürozeiten, zu kontaktieren Wir danken für Ihr Verständnis und sind gerne wieder ab dem 1. Juni für Sie da.

Zentrale:

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Wir sind telefonisch zu den ordentlichen Bürozeiten erreichbar.

MO – DO: 09:00 Uhr – 11:30 Uhr / 13:30 Uhr – 16:00 Uhr
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Wirtschaftliche Existenz sichern

Sozialversicherungen schützen die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz vor Risiken und sichern die wirtschaftliche Existenz. Sie sind obligatorisch und werden, mit Ausnahme der Krankenversicherung, direkt vom Lohn abgezogen. Auch Arbeitgebende, Selbständige und Nichterwerbstätige leisten finanzielle Beiträge. Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert, sind die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung.

Die Sozialversicherungen sind in fünf Bereiche unterteilt

  • Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (AHV/IV)
  • Kranken- und Unfallversicherung
  • Erwerbsersatz Dienstleistende (Militär) / Mutter- & anderen Elternteil / Betreuung / Adoption (EO / MSE / EAE / BUE / AdopE)
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Familienzulagen

Arbeitsmarkt

Arbeitslosenversicherung/SECO

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist die Schweizer Arbeitsmarktbehörde und als solche verantwortlich für das Arbeitsvermittlungs- und Arbeitslosenversicherungsgesetz. Die Kantone, die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), die Logistikstellen für arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM) und die Arbeitslosenkassen (ALK) sind mit deren Vollzug beauftragt. Die ALV sorgt für ein angemessenes Ersatzeinkommen und bemüht sich um eine rasche und dauerhafte Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt.