Öffnungszeiten über die Festtage

Über die Festtage (22. Dezember 2025 bis 4. Januar 2026) sind unsere Büros nicht durchgehend besetzt. Der Schalter in Appenzell und das Büro in Oberegg bleiben während der Festtage geschlossen.

Die anwesenden Mitarbeitenden der AHV-Ausgleichskasse, der IV-Stelle und der Arbeitslosenkasse sind telefonisch nur über die Direktnummer oder per e-Mail (persönliche Adresse oder info@akai.ch) erreichbar.

Ab Montag, 5. Januar 2026 sind der Schalter der Ausgleichskasse und IV-Stelle sowie die Arbeitslosenkasse wie folgt geöffnet:

Montag bis Donnerstag 09.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

Freitag                            09.00 – 11.30 Uhr

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage, beste Gesundheit und alles Gute im neuen Jahr.

AUSGLEICHSKASSE / IV-STELLE
DES KANTONS APENZELL I.RH

Zentrale:

+41 71 788 18 30

Wir sind telefonisch zu den ordentlichen Bürozeiten erreichbar.

MO – DO: 09:00 Uhr – 11:30 Uhr / 13:30 Uhr – 16:00 Uhr
FR: 09:00 Uhr – 11:30 Uhr

Wir sind für Sie da.

Vertrauenswürdig, kompetent, zuverlässig: Wir nehmen ihre Interessen ernst und engagieren uns für Ihre Anliegen.

Wirtschaftliche Existenz sichern

Sozialversicherungen schützen die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz vor Risiken und sichern die wirtschaftliche Existenz. Sie sind obligatorisch und werden, mit Ausnahme der Krankenversicherung, direkt vom Lohn abgezogen. Auch Arbeitgebende, Selbständige und Nichterwerbstätige leisten finanzielle Beiträge. Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert, sind die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung.

Die Sozialversicherungen sind in fünf Bereiche unterteilt

  • Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (AHV/IV)
  • Kranken- und Unfallversicherung
  • Erwerbsersatz Dienstleistende (Militär) / Mutter- & anderen Elternteil / Betreuung / Adoption (EO / MSE / EAE / BUE / AdopE)
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Familienzulagen

Arbeitsmarkt

Arbeitslosenversicherung/SECO

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist die Schweizer Arbeitsmarktbehörde und als solche verantwortlich für das Arbeitsvermittlungs- und Arbeitslosenversicherungsgesetz. Die Kantone, die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), die Logistikstellen für arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM) und die Arbeitslosenkassen (ALK) sind mit deren Vollzug beauftragt. Die ALV sorgt für ein angemessenes Ersatzeinkommen und bemüht sich um eine rasche und dauerhafte Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt.