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INFORMATION ZUR EINFÜHRUNG DER 13. ALTERSRENTE / ERSTE AUSZAHLUNG: DEZEMBER 2026
Weitere Erläuterungen hierBeitragssätze der Familienausgleichskasse 2026
Ab dem 1. Januar 2026 werden die Beiträge an die kantonale Familienausgleichskasse angepasst Die Beiträge der Selbständigerwerbenden, Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber betragen neu 1.60 %Wichtiger Hinweis: Rückverteilung CO2-Abgabe an die Wirtschaft für das Jahr 2025 erfolgt erst 2026
Aufgrund Änderungen in der CO2-Gesetzgebung wird die Rückverteilung an die Wirtschaft für das Jahr 2025 in das Jahr 2026 verschoben. Die Rückverteilung 2025 erfolgt somit zusammen mit der Rückverteilung 2026 im Jahr 2026. Basis für die Rückverteilung 2025Das RAV AI ist neu beim Volkswirtschaftsdepartement
Die Standeskommission hat beschlossen, das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum in das Volkswirtschaftsdepartement zu integrieren. Dieser Schritt wird am 1. April 2025 vollzogen. Die Leitung des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums wird dem Arbeitsamt uListe medizinische Gutachterstellen 2024
Die Publikation erfolgt gemäss Artikel 57 Absatz 1 Buchstabe n IVG i.V.m. Art. 41b Absatz 1 Buchstabe a IVV.Wir sind für Sie da.
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Wirtschaftliche Existenz sichern
Sozialversicherungen schützen die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz vor Risiken und sichern die wirtschaftliche Existenz. Sie sind obligatorisch und werden, mit Ausnahme der Krankenversicherung, direkt vom Lohn abgezogen. Auch Arbeitgebende, Selbständige und Nichterwerbstätige leisten finanzielle Beiträge. Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert, sind die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung.
Die Sozialversicherungen sind in fünf Bereiche unterteilt
- Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (AHV/IV)
- Kranken- und Unfallversicherung
- Erwerbsersatz Dienstleistende (Militär) / Mutter- & anderen Elternteil / Betreuung / Adoption (EO / MSE / EAE / BUE / AdopE)
- Arbeitslosenversicherung (ALV)
- Familienzulagen
Arbeitsmarkt
Arbeitslosenversicherung/SECO
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist die Schweizer Arbeitsmarktbehörde und als solche verantwortlich für das Arbeitsvermittlungs- und Arbeitslosenversicherungsgesetz. Die Kantone, die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), die Logistikstellen für arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM) und die Arbeitslosenkassen (ALK) sind mit deren Vollzug beauftragt. Die ALV sorgt für ein angemessenes Ersatzeinkommen und bemüht sich um eine rasche und dauerhafte Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt.