Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung

Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Hier können Prämienverbilligungen helfen.

Prämienverbilligung

Gestützt auf das seit 1996 in Kraft stehende Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) werden den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährt. Die anspruchsberechtigten Personen werden im Kanton Appenzell I. Rh. durch das Gesundheitsamt AI automatisch ermittelt und über die Höhe der Prämienverbilligung informiert.

Weitere Informationen erhalten Sie mit nebenstehendem Link.