Hausangestellte - Abrechnungspflicht

Personen, die in einem Privathaushalt arbeiten (z.B. Raumpflege, Kinderbetreuung, Hausangestellte), können nicht auf die Abrechnung der Beiträge verzichten. Ein Hausdienstarbeitgebender muss deshalb auch auf einem geringen Lohn die Beiträge mit der Ausgleichskasse abrechnen.

Seit dem 1. Januar 2015 sind sogenannte "Sackgeldjobs" von der AHV-Beitragspflicht befreit. Die Regelung gilt für junge Leute bis zum vollendeten 25. Altersjahr, die pro Jahr nicht mehr als 750 Franken bei einer Tätigkeit in Privathaushalten verdienen.

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Die Sozialversicherungsbeiträge können auch in einem vereinfachten Abrechnungsverfahren mit der Ausgleichskasse abgerechnet werden. Nebst den Sozialversicherungsbeiträgen werden auch Beiträge an die Quellensteuer entrichtet.

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Erwerbsersatz / Mutterschaft

Militärdienst, Zivildienst usw. geben Anspruch auf EO-Entschädigungen. Das entsprechende Gesetz enthält zudem auch Regelungen für den Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung für Arbeitnehmerinnen. Für die Berechnung und Auszahlung der EO- und Mutterschaftsentschädigungen sind die Ausgleichskassen auf vollständige Informationen gemäss Anmeldung angewiesen.

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Familienzulagen

Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen für Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmer. Wollen Arbeitnehmer Familienzulagen beanspruchen, so haben sie via ihrem Arbeitgeber eine Anmeldung an die zuständige Familienausgleichskasse einzureichen. Die Zulagen werden vom Arbeitgeber in der Regel zusammen mit dem Lohn ausbezahlt.

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Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

In der Schweiz obligatorisch krankenversicherte Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligung (IPV).

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Invalidenversicherung - Gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz

Die IV-Stelle Nidwalden unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber ,wenn gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz auftauchen mit verschiedensten Massnahmen, so z.B. die Früherfassung und die Frühintervention. Die Arbeitnehmer sollten sich daher möglichst rasch bei der IV-Stelle melden. Erfahren Sie hier mehr darüber:

IV-Taggeld

Taggelder ergänzen Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung; Sie sollen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familienangehörigen während der Eingliederung sicherstellen.

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Gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz

Versicherte Personen, die für längere Zeit durch gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz eingeschränkt sind, sollten sich möglichst schnell bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons zur Früherfassung melden.

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Haushaltsarbeit / Ausbildung und gesundheitliche Probleme

Bei versicherten Personen, die gesundheitlich bei der Hausarbeit oder Ausbildung eingeschränkt sind, kann ein Anspruch auf Leistungen der IV entstehen.

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