EO-Digitalisierung ab 2026
Die Einführung beginnt mit der kleinsten Dienstorganisation "Jugend & Sport" und die weiteren Organisationen (Zivilschutz, Zivildienst, VBS) folgen später.
Der Ablauf einer EO-Anmeldung für einen Dienstleistenden mit einem unselbständigen Arbeitsverhältnis wird so aussehen:
- Die Dienstorganisation meldet die Anzahl geleistete Diensttage an das neue EO-Portal.
- Das EO-Portal informiert die dienstleistende Person (per SMS oder E-Mail) dass eine EO-Anmeldung zur Bearbeitung bereit ist.
- Die dienstleistende Person prüft und bestätigt online via Portal die Angaben über Anstellung und Familienstand.
- Das EO-Portal übermittelt den Fall an die zuständige Ausgleichkasse.
- Die Ausgleichskasse fragt beim Arbeitgeber über connect oder per Brief mit einem Code die relevanten Angaben zur Berechnung und Auszahlung des Verdienstausfalls ab.
- Sobald die Lohndaten vorliegen, prüft die Ausgleichskasse den Anspruch und zahlt die Erwerbsausfallentschädigung aus.
Untenstehend finden Sie einen Kurzfilm über den neuen Prozess der EO-Digitalisierung "von der Anmeldung bis zur Auszahlung".
In einem späteren Schritt wird die Anbindung der ERP-Systeme über einen neuen Swissdec-Standard umgesetzt. Die Anbindung ermöglicht Ihnen, die notwendigen Angaben direkt aus der Lohnbuchhaltung an connect zu übermitteln.
Während der Übergangsphase werden weiterhin EO-Anmeldungen auf Papier an Sie gelangen. Diese können Sie uns wie gewohnt einreichen.
EO-Digitalisierung
Beitragssätze der Familienausgleichskasse 2026
Ab dem 1. Januar 2026 werden die Beiträge an die kantonale Familienausgleichskasse angepasst
Die Beiträge der Selbständigerwerbenden, Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber betragen neu 1.60 % des AHV-pflichtigen Einkommens (bisher für Selbständigerwerbende 1.00 % bzw. für Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber 1,80 %).
Wichtiger Hinweis: Rückverteilung CO2-Abgabe an die Wirtschaft für das Jahr 2025 erfolgt erst 2026
Aufgrund Änderungen in der CO2-Gesetzgebung wird die Rückverteilung an die Wirtschaft für das Jahr 2025 in das Jahr 2026 verschoben. Die Rückverteilung 2025 erfolgt somit zusammen mit der Rückverteilung 2026 im Jahr 2026. Basis für die Rückverteilung 2025 und 2026 bildet die ALV1-Lohnsumme des Jahrs 2024.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bafu.admin.ch/co2-abgabe-verteilung.
Das RAV AI ist neu beim Volkswirtschaftsdepartement
Die Standeskommission hat beschlossen, das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum in das Volkswirtschaftsdepartement zu integrieren. Dieser Schritt wird am 1. April 2025 vollzogen. Die Leitung des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums wird dem Arbeitsamt unterstellt.
Die Integration erfolgt bei gleichzeitiger Beibehaltung der bisherigen Büroräume bei der Ausgleichskasse an der Poststrasse 9 in Appenzell. Damit werden weiterhin Synergien mit der Ausgleichskasse, IV-Stelle und Arbeitslosenkasse genutzt und eine effiziente Kundenbetreuung sichergestellt. Die Kontaktmöglichkeiten des RAV werden mit dem Übergang zur kantonalen Verwaltung ändern und sind ab 1. April 2025 auf der Kantonswebsite unter www.ai.ch/rav zu finden.
Liste medizinische Gutachterstellen 2024
Die Publikation erfolgt gemäss Artikel 57 Absatz 1 Buchstabe n IVG i.V.m. Art. 41b Absatz 1 Buchstabe a IVV.