Beitragssätze der Familienausgleichskasse 2026
Ab dem 1. Januar 2026 werden die Beiträge an die kantonale Familienausgleichskasse angepasst
Die Beiträge der Selbständigerwerbenden, Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber betragen neu 1.60 % des AHV-pflichtigen Einkommens (bisher für Selbständigerwerbende 1.00 % bzw. für Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber 1,80 %).
Das RAV AI ist neu beim Volkswirtschaftsdepartement
Die Standeskommission hat beschlossen, das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum in das Volkswirtschaftsdepartement zu integrieren. Dieser Schritt wird am 1. April 2025 vollzogen. Die Leitung des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums wird dem Arbeitsamt unterstellt.
Die Integration erfolgt bei gleichzeitiger Beibehaltung der bisherigen Büroräume bei der Ausgleichskasse an der Poststrasse 9 in Appenzell. Damit werden weiterhin Synergien mit der Ausgleichskasse, IV-Stelle und Arbeitslosenkasse genutzt und eine effiziente Kundenbetreuung sichergestellt. Die Kontaktmöglichkeiten des RAV werden mit dem Übergang zur kantonalen Verwaltung ändern und sind ab 1. April 2025 auf der Kantonswebsite unter www.ai.ch/rav zu finden.
Liste medizinische Gutachterstellen 2024
Die Publikation erfolgt gemäss Artikel 57 Absatz 1 Buchstabe n IVG i.V.m. Art. 41b Absatz 1 Buchstabe a IVV.