Öffnungszeiten über die Festtage

Über die Festtage (22. Dezember 2025 bis 4. Januar 2026) sind unsere Büros nicht durchgehend besetzt. Der Schalter in Appenzell und das Büro in Oberegg bleiben während der Festtage geschlossen.

Die anwesenden Mitarbeitenden der AHV-Ausgleichskasse, der IV-Stelle und der Arbeitslosenkasse sind telefonisch nur über die Direktnummer oder per e-Mail (persönliche Adresse oder info@akai.ch) erreichbar.

Ab Montag, 5. Januar 2026 sind der Schalter der Ausgleichskasse und IV-Stelle sowie die Arbeitslosenkasse wie folgt geöffnet:

Montag bis Donnerstag 09.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

Freitag                            09.00 – 11.30 Uhr

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage, beste Gesundheit und alles Gute im neuen Jahr.

AUSGLEICHSKASSE / IV-STELLE
DES KANTONS APENZELL I.RH

Zentrale:

+41 71 788 18 30

Wir sind telefonisch zu den ordentlichen Bürozeiten erreichbar.

MO – DO: 09:00 Uhr – 11:30 Uhr / 13:30 Uhr – 16:00 Uhr
FR: 09:00 Uhr – 11:30 Uhr

Beitragssätze der Familienausgleichskasse 2026

Ab dem 1. Januar 2026 werden die Beiträge an die kantonale Familienausgleichskasse angepasst

Die Beiträge der Selbständigerwerbenden, Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber betragen neu 1.60 % des AHV-pflichtigen Einkommens (bisher für Selbständigerwerbende 1.00 %  bzw. für Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber 1,80 %).

Wichtiger Hinweis: Rückverteilung CO2-Abgabe an die Wirtschaft für das Jahr 2025 erfolgt erst 2026

Aufgrund Änderungen in der CO2-Gesetzgebung wird die Rückverteilung an die Wirtschaft für das Jahr 2025 in das Jahr 2026 verschoben. Die Rückverteilung 2025 erfolgt somit zusammen mit der Rückverteilung 2026 im Jahr 2026. Basis für die Rückverteilung 2025 und 2026 bildet die ALV1-Lohnsumme des Jahrs 2024.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bafu.admin.ch/co2-abgabe-verteilung.

Das RAV AI ist neu beim Volkswirtschafts­departement

Die Standeskommission hat beschlossen, das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum in das Volkswirtschaftsdepartement zu integrieren. Dieser Schritt wird am 1. April 2025 vollzogen. Die Leitung des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums wird dem Arbeitsamt unterstellt.

Die Integration erfolgt bei gleichzeitiger Beibehaltung der bisherigen Büroräume bei der Ausgleichskasse an der Poststrasse 9 in Appenzell. Damit werden weiterhin Synergien mit der Ausgleichskasse, IV-Stelle und Arbeitslosenkasse genutzt und eine effiziente Kundenbetreuung sichergestellt. Die Kontaktmöglichkeiten des RAV werden mit dem Übergang zur kantonalen Verwaltung ändern und sind ab 1. April 2025 auf der Kantonswebsite unter www.ai.ch/rav zu finden.

Liste medizinische Gutachterstellen 2024

Die Publikation erfolgt gemäss Artikel 57 Absatz 1 Buchstabe n IVG i.V.m. Art. 41b Absatz 1 Buchstabe a IVV.