Erwerbseintritt
Die Beitragspflicht für Erwerbstätige beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs.
Stellenwechsel
Arbeitnehmende müssen der Ausgleichskasse einen Stellenwechsel nicht melden.
Die Beitragspflicht für Erwerbstätige beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs.
Arbeitnehmende müssen der Ausgleichskasse einen Stellenwechsel nicht melden.