Erwerbseintritt

Die Beitragspflicht für Erwerbstätige beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs.

Weitere Informationen

Stellenwechsel

Arbeitnehmende müssen der Ausgleichskasse einen Stellenwechsel nicht melden.

Jahresbericht 2022 online verfügbar

Unser neuester Jahresbericht ist online verfügbar unter Jahresbericht_2022.pdf