Invalidenversicherung (IV)

Oberstes Ziel der IV-Stelle ist es, Arbeitsplätze zu erhalten und versicherte Personen möglichst schnell im Arbeitsmarkt zu integrieren. Der Anspruch auf eine Rente wird deshalb erst geprüft, wenn alle Massnahmen zur Wiedereingliederung ausgeschöpft sind und keine Aussichten mehr auf die Erhöhung der Erwerbsfähigkeit bestehen. Mit der 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket (IV-Revision 6a), wurden zudem die Leistungen der IV für Rentnerinnen und Rentner im Zusammenhang mit einem beruflichen Wiedereinstieg noch ausgebaut (eingliederungsorientierte Rentenrevision, EORR), insbesondere wurden berufliche Massnahmen flexibilisiert und neu eine sogenannte Übergangsleistung eingeführt.

Die IV-Stelle bietet den Arbeitgebern und den Versicherten umfassende Dienstleistungen im Bereich der beruflichen Massnahmen an. Weitere Informationen über die verschiedenen Leistungen der Invalidenversicherung finden Sie in den einzelnen Teilbereichen (Untermenüs).