Berechnung der AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige

Für die provisorische Berechnung von Spezialfällen wenden Sie sich bitte direkt an die Ausgleichskasse Appenzell Innerrhoden!

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* Wenn Zivilstand "Verheiratet", "In eingetragner Partnerschaft" oder "Getrennt": Die Summe von Einkommen und Vermögen beider Parteien eintragen.