Schlüssel zur sozialen Sicherheit

Seit dem Start der AHV im Jahre 1948 hat sich das bedeutendste Sozialwerk der Schweiz zu einer modernen Sozialversicherung weiterentwickelt.

Heute besteht das Netz der sozialen Sicherheit aus zehn Versicherungszweigen. AHV und IV bilden die grundlegende erste Säule.

Unsere Ausgleichskasse ist mit Aufgaben in neun der insgesamt zehn schweizerischen Sozialversicherungszweigen betraut.

Als öffentliche Organisation sichern wir der gesamten Bevölkerung den Zugang zu den Grundleistungen der sozialen Sicherheit.

Die grosse sozialpolitische und volkswirtschaftliche Bedeutung der Sozialwerke animiert und verpflichtet die Ausgleichskasse zu einer modernen, effizienten und transparenten Geschäftsführung.

Die AHV und die übrigen Sozialwerke sind wandlungsfähig und werden sich auch in Zukunft an die wirtschaftlichen Möglichkeiten und die sozialen Bedürfnisse unseres Landes anpassen.

Als Ausgleichskasse werden wir diese Entwicklung verantwortungsbewusst mittragen und mitgestalten.

Die Sozialversicherungen ändern sich - und wir uns mit ihnen.

Umfassende Dienstleistungen

Die Ausgleichskasse ist eine öffentlich-rechtliche, nicht gewinnorientierte Organisation. Sie erfüllt folgende Aufgaben im Rahmen des schweizerischen Sozialversicherungswesen:

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Die Ausgleichskasse ist verantwortlich für ein gerechtes Beitragsinkasso sowie für pünktliche Rentenzahlungen.

Invalidenversicherung (IV) Personen, die durch Unfall, Krankheit oder Geburtsgebrechen in ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt sind, werden gezielt gefördert und unterstützt.

Ergänzungsleistungen (EL) AHV/IV-Rentnerinnen und -Rentner in bescheidenen finanziellen Verhältnissen erhalten zur Sicherung ihrer Existenz zusätzliche Leistungen.

Erwerbsersatzordung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz (EO) Für Dienstleistende wird ein Lohnausgleich ausgerichtet.

Familien- und Kinderzulagen (FAK/FLG) Familien mit Kindern erhalten entsprechende Zahlungen.

Krankenversicherung (KVG) Die Berechnung und Auszahlung der individuellen Prämienverbilligungen erfolgt in unserem Kanton durch das Gesundheitsamt AI.

Arbeitslosenversicherung (ALV) Die Ausgleichskasse ist für das Beitragsinkasso zuständig.

Unfallversicherung (UVG) Die Ausgleichskasse nimmt die Kontrolle des Versicherungsobligatoriums wahr.

Berufliche Vorsorge (BVG) Die Ausgleichskasse prüft die Einhaltung des Pensionskassenobligatoriums. 

Partnerschaftliche Kundenbeziehungen

Gegenseitiges Vertrauen ist die Grundlage jeder Partnerschaft. Durch individuelle Beratung und durch ganzheitliche Information stärken wir dieses Vertrauen in die Sozialversicherungen und in die Leistungen der Ausgleichskassen.

Unsere Kunden sind

  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige,
  • Bezügerinnen und Bezüger von Versicherungsleistungen,
  • Bund, Kanton, Gemeinden,
  • andere Sozial- und Privatversicherungen,
  • soziale und medizinische Institutionen,
  • Heime, Sonderschulen.

Wir sind Ansprechpartner und Versicherungsberater

  • Wir beraten unkompliziert und kompetent.
  • Unser Auftreten ist hilfsbereit, freundlich und korrekt.

Unsere Entscheide sind anfechtbar

  • Bei Meinungsverschiedenheit steht ein einfacher und kostenloser Rechtsweg offen.

Wir informieren persönlich, diskret und umfassend über

  • Leistungen und Beiträge,
  • Rechte und Pflichten,
  • Verfahren und Zuständigkeiten.

Wir orientieren mittels

  • persönlicher Beratung,
  • Merkblätter,
  • Broschüren und Plakaten,
  • Rundschreiben und Medien.

Unsere Kunden stehen im Mittelpunkt -
wir sind Dienstleister.

Transparente Finanzabwicklung

Wir setzen uns ein für die Sicherung unserer Sozialwerke und tragen Verantwortung für die Versicherungsgelder.

Sorgfältige und kompetente Auszahlung von Leistungen:
Die Zahlung von Renten und anderen Leistungen erfolgt speditiv und pünktlich.

Konsequenter Beitragsbezug:
Geschuldete Beiträge werden systematisch eingefordert.

Ausschliessliche Verwendung der AHV-Beiträge für Leistungen:
Die einkassierten AHV-Beiträge kommen ohne Abstriche den Rentnerinnen und Rentnern zugute.

Transparente Offenlegung unserer Verwaltungskosten:
Verwaltungskostenzuschläge werden separat erhoben und offen ausgewiesen.

Kontrollen bei den Arbeitgebern:
Die Ausgleichskasse überprüft bei den Arbeitgebern regelmässig die Lohnabrechnungen.

Die Aktivitäten der Ausgleichskasse werden durch eine neutrale Revisionsstelle überwacht. Eine externe Kontrollstelle überwacht die korrekte Arbeitsweise der Ausgleichskasse.

Wir arbeiten ohne Gewinn.

Wirkungsorientierte Organisation

Die drei Institutionen AHV-Ausgleichskasse, IV-Stelle sowie die kantonale Familienausgleichskasse bilden organisatorisch ein Unternehmen. Dieses Unternehmen wird finanziell und rechtlich selbständig geführt. Wir vermitteln unseren Kunden ein umfassendes Dienstleistungsangebot bei gleichzeitig hoher Fachkompetenz. Dies setzt eine zeitgemässe und effiziente Organisation voraus:

Einsatz moderner technischer Hilfsmittel bestmögliche Vereinfachung und speditive Abwicklung der Abläufe

Vermeidung von Doppelspurigkeiten

Enge Zusammenarbeit mit den andern Ausgleichskassen

Gute Koordination mit der Zentralen Ausgleichsstelle in Genf und dem Bundesamt für Sozialversicherung in Bern

Durch eine wirkungsorientierte Organisation sind wir in der Lage, unsere Dienstleistungen effizient zu erbringen und uns den aktuellen Bedürfnissen anzupassen.

Wir sind ein zeitgemässes Versicherungsunternehmen.

Zeitgemässe Führung

Wir streben eine zielorientierte Führung an, die auf folgenden Grundlagen basiert:

Fachlich, organisatorisch und sozial kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Zur Erfüllung unserer komplexen Aufgaben streben wir eine hohe fachliche und menschliche Kompetenz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Aus- und Fortbildung Fähigkeiten und Wissensstand unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch stetige Aus- und Fortbildung gezielt gefördert, um so zeitgemässe und kompetente Dienstleistungen gewährleisten zu können.

Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit
Klare Zuteilung von Aufgaben und Kompetenzen verlangt von den Vorgesetzten auf allen Stufen konsequente Delegation. Dies wiederum setzt bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verantwortungsbewusstsein und selbständiges Denken voraus.

Vertrauen und Information
Gegenseitiges Vertrauen und umfassende Information haben bei uns einen hohen Stellenwert. Wir betrachten dies als Grundlage für eine kooperative Betriebskultur und für eine effiziente Kundenbetreuung.

Motivierendes Arbeitsumfeld
Durch die gezielte Förderung vorhandener Fähigkeiten, durch die Anerkennung guter Leistungen, durch die Delegation von Verantwortung und Kompetenzen sowie durch ein leistungsgerechtes Lohnsystem schaffen wir motivierende Anreize für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zuvorkommende Dienstleistung durch motiviertes Personal.