Allgemeine Informationen
Die Alters- und Hinterlassenenrenten sowie die Hilflosenentschädigungen machen den grössten Teil der Leistungen der AHV aus. Zusätzlich erbringt die AHV aber weitere Leistungen wie
- Beiträge an Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte, Lupenbrillen etc.)
- Beiträge an die Spitex und andere gemeinnützige Institutionen der Altershilfe (Pro Senectute, Schweizerisches Rotes Kreuz etc.)
Anmeldung für eine Leistung
Wer eine Alters- oder Hinterlassenenrente beansprucht, muss diesen Anspruch anmelden. Die Anmeldung ist in der Regel bei derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, bei der zuletzt Beiträge bezahlt wurden.
Ohne schriftliche Anmeldung können die Ausgleichskassen keine Leistungen berechnen und auszahlen,
- weil sie die Adressen ihrer Versicherten nicht kennen
- weil der Zivilstand die Renten beeinflusst und dieser sich ändern kann
- weil die Versicherten den Ausgleichskassen mitteilen müssen, ob sie ihre Rente vorbeziehen oder aufschieben möchten
- weil die Versicherten die Auszahlungsadresse bekannt geben müssen
Die Anmeldeformulare sind kostenlos bei jeder Ausgleichskasse erhältlich oder können auf den folgenden Seiten heruntergeladen werden.
Flexibler Rentenbezug ab 63
Frauen und Männer können die Altersrente zwischen 63 und 70 Jahren ab einem frei gewählten Monat beziehen. Wer die Rente bereits vor dem Referenzalter bezieht, erhält eine gekürzte Rente. Wer die Rente später als bei Erreichen des Referenzalters bezieht, erhält einen Zuschlag. Es ist auch möglich, nur einen Teil der Rente früher zu beziehen und den Rest später. Der Anteil ist frei wählbar von 20 bis 80 Prozent.