Sozialversicherungen: Neuerungen auf 1. Januar 2021

04. Januar 2021

Die Sozialversicherungen befinden sich in einem steten Wandel. Auf den 1. Januar 2021 treten einige Änderungen in Kraft. Hier finden Sie Informationen zu den wichtigsten Neuerungen.

Vaterschaftsurlaub
In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde der Vaterschaftsurlaub mit 60.3 % Ja-Stimmen angenommen. Erwerbstätige Männer haben ab dem 1. Januar 2021 Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Detailinformationen zur Vaterschaftsentschädigung finden Sie im Merkblatt «6.04 – Vaterschaftsentschädigung».

Höherer EO-Beitrag
Die Vaterschaftsentschädigung wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert. Deshalb steigen die EO-Beiträge.

Die neuen Beitragssätze ab 1. Januar 2021

 

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Total

AHV

4.35 %

4.35 %

8.7 %

IV

0.7 %

0.7 %

1.4 %

EO neu
bisher

0.25 %
0.225 %

0.25 %
0.225 %

0.5 %
0.45 %

Total AHV/IV/EO neu
bisher

5.3 %
5.275 %

5.3 %
5.275 %

10.6 %
10.55 %

Der angepasste Beitragssatz gilt für Lohnzahlungen ab Januar 2021.

Weitere Informationen zu Beiträgen und Leistungen ab Januar 2021 finden Sie im Merkblatt «Änderungen auf 1. Januar 2021».


 

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